INSOLVENZRECHT | Mag. Markus Siebinger | Rechtsanwalt
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INSOLVENZRECHT

SCHULDNERBERATUNG UND SCHULDNERVERTRETUNG

Haben Sie finanzielle Probleme? Wissen Sie nicht mehr, wie Sie Ihre Schulden bewältigen sollen?

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Egal ob Sie private Verbindlichkeiten haben, oder sich Ihr Unternehmen in einer finanziellen Krise befindet, stecken Sie Ihren Kopf  nicht in den Sand, sondern werden Sie aktiv um aus der Schuldenfalle zu entkommen und einen Neuanfang ohne Schulden zu erreichen.

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Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit als Insolvenzverwalter und Schuldnerberater /-vertreter habe ich neben meinem umfangreichen juristischen Wissen große Erfahrung in der praktischen Abwicklung von Insolvenzverfahren.

 

Meine juristischen Fähigkeiten und meine langjährige Erfahrung ist Ihr Vorteil, da ich auch bei komplexeren Sachverhalten oder rechtlichen Fragen in der Lage bin, für Sie bzw. gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Lösung für Ihre finanziellen Probleme zu erarbeiten.

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PRIVATINSOLVENZ / PRIVATKONKURS

Wenn Sie kein Unternehmen betreiben, und nicht mehr in der Lage sind, Ihre Schulden innerhalb angemessener Frist zur Gänze befriedigen zu können bzw. Ihre Zahlungsvereinbarungen und Ratenzahlungen einzuhalten, haben Sie die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Privatinsolvenz zu entschulden.

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Neben der außergerichtlichen Entschuldungsform des sogenannten "außergerichtlichen Ausgleiches" stehen Ihnen in einem gerichtlichen Schuldenregulierungsverfahren (=Privatinsolvenzverfahren bzw. Privatkonkursverfahren) der Sanierungsplan, der Zahlungsplan oder das Abschöpfungsverfahren zu Ihrer Entschuldung zur Verfügung.

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Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens begleite ich Sie während der gesamten Verfahrensdauer, erstelle für Sie die notwendigen Anträge und Schriftsätze, vertrete Sie vor Gericht und verhandle mit den Gläubigern.

 

Wenn ein Sanierungs- oder Zahlungsplan abgeschlossen wird, erhalten Sie überdies Listen mit den von Ihnen zur Erfüllung des Sanierungs-/Zahlungsplans zu leistenden Zahlungen samt Bankverbindung der Gläubiger.

 

Sollten Sie dies wünschen, können die entsprechenden Quotenzahlungen jeweils bei Fälligkeit – gegen ein geringes Entgelt – auch von mir veranlasst werden, wenn Sie die hiefür erforderlichen finanziellen Mittel rechtzeitig bei mir erlegen.

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Zu den einzelnen Entschuldungsformen finden Sie hier weitere Informationen.

FIRMENINSOLVENZ / FIRMENKONKURS

Befindet sich Ihr Unternehmen (GmbH, AG, OG, KG bzw. Ihr Einzelunternehmen) in finanziellen Schwierigkeiten, und wissen Sie nicht, wie Sie diese in absehbarer Zeit bereinigen können?

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Verzweifeln Sie nicht! Ergreifen Sie rechtzeitig die Initiative, eine Regelung für die Verbindlichkeiten zu finden und ihr Unternehmen gestärkt sowie ohne Altverbindlichkeiten in eine positivere Zukunft zu führen.

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In vielen Fällen wird ein Insolvenz- bzw. Konkursverfahren nicht zu vermeiden sein. Erkennen Sie ein solches Insolvenz- bzw. Konkursverfahren allerdings als große Chance, Ihre Schulden los zu werden.

 

Ein Insolvenzverfahren folgt nachvollziehbaren Regeln und ist kein "Schreckgespenst". Es gibt unzählige große und kleine Unternehmen, die durch ein Insolvenzverfahren mittels eines Sanierungsplans erfolgreich entschuldet wurden und heute besser und nachhaltiger auf dem Markt dastehen.

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Sicherlich ist ein Insolvenzverfahren keine rundum angenehme Erfahrung, da Sie mit Einschränkungen zu rechnen haben, aber die sind es allemal wert, wenn dadurch Ihr Unternehmen und Ihre Existenz gerettet werden kann.

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Wird das gerichtliche Insolvenzverfahren aufgrund eines Gläubigerantages eingeleitet, ist es allerdings oft schon zu spät, um das Unternehmen noch retten zu können.

 

Aus diesem Grund ist es wichtig, die Insolvenz und die Sanierung eines in die Krise gekommenen Unternehmens nicht unnötig zu verzögern, sondern rechtzeitig vorzubereiten und selbst einzuleiten. Dies insbesondere auch unter Berücksichtigung der oftmals unterschätzten bzw. übersehenen Kosten des Insolvenzverfahrens.

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Warten Sie daher nicht zu lange mit der Entscheidung. 

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In manchen Fällen wird eine Fortführung des Unternehmens allerdings nicht sinnvoll sein, oder ist von Ihnen allenfalls nicht einmal mehr gewünscht. 

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Auch in diesen Fälle ist es allerdings - bei Vorliegen der Voraussetzungen - dennoch erforderlich, rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen. Dies insbesondere auch, um sich nicht allenfalls dem Vorwurf einer Insolvenzverschleppung ausgesetzt zu sehen. 

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Mit meiner Erfahrung und meiner einschlägigen Kompetenz berate und unterstütze ich Sie gerne, einerseits bei der Entscheidungsfindung, andererseits aber auch bei der Bewältigung eines Insolvenzverfahrens.

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Im Falle meiner Beauftragung in einem Firmeninsolvenzverfahren werden von mir sämtliche erforderlichen Anträge und Schriftsätze erstellt, ich unterstütze Sie in der Kommunikation mit dem Insolvenz-/Sanierungsverwalter und dem Gericht, führe die Verhandlungen mit Ihren Gläubigern und vertrete Sie in den Verhandlungen beim Insolvenzgericht.

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Wenn Sie weitere Informationen zu den Formen eines Firmeninsolvenzverfahrens und der Unternehmensentschuldung mittels eines Sanierungsplans suchen, lesen Sie hier weiter.

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